Reform der geförderten privaten Altersvorsorge – Bausparkassen nehmen Stellung

In einer gemeinsamen Pressemitteilung reagieren die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen und der Verband der Privaten Bausparkassen e. V. auf den Referentenentwurf zur privaten Altersvorsorge.

Seit 2018 ist die Gesamtzahl der privaten Altersvorsorgeverträge, die für eine zur gesetzlichen Rente zusätzliche Absicherung im Alter bieten soll, leicht rückläufig. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht die Gründe hierfür in der langen Niedrigzinsphase, aber auch in den hohen Anforderungen der steuerlichen Förderungen. Zudem werden eine geringe Flexibilität und schlechte Transparenz bei der Produktauswahl aufgeführt. Die Gesetzesnovelle soll Abhilfe schaffen, indem an diesen Punkten angesetzt wird.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung reagieren die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen und der Verband der Privaten Bausparkassen e. V. auf den Referentenentwurf zur privaten Altersvorsorge.

Die Pressemitteilung begrüßt ausdrücklich, dass die Eigenheimrente eine wichtige Säule der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bleiben soll. Weiterhin betonen die Bausparkassen die Vorteile der der selbstgenutzten Immobilie. Nicht nur seien die Wohnkosten im Alter deutlich niedriger, sondern im Schnitt auch das Vermögen im Vergleich zu Mietern höher. Denn der Erwerb von Wohneigentum forciere das Sparen und gewährleiste so den Vermögensaufbau, bei gleichzeitig guter Rendite.

Quellen: Pressemitteilung Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband & Verband der Privaten Bausparkassen e. V vom 05.12.2025; Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ Bearbeitungsstand 01.12.2025

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Reform der geförderten privaten Altersvorsorge – Bausparkassen nehmen Stellung

In einer gemeinsamen Pressemitteilung reagieren die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen und der Verband der Privaten Bausparkassen e. V. auf den Referentenentwurf zur privaten Altersvorsorge.

Seit 2018 ist die Gesamtzahl der privaten Altersvorsorgeverträge, die für eine zur gesetzlichen Rente zusätzliche Absicherung im Alter bieten soll, leicht rückläufig. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht die Gründe hierfür in der langen Niedrigzinsphase, aber auch in den hohen Anforderungen der steuerlichen Förderungen. Zudem werden eine geringe Flexibilität und schlechte Transparenz bei der Produktauswahl aufgeführt. Die Gesetzesnovelle soll Abhilfe schaffen, indem an diesen Punkten angesetzt wird.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung reagieren die Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen und der Verband der Privaten Bausparkassen e. V. auf den Referentenentwurf zur privaten Altersvorsorge.

Die Pressemitteilung begrüßt ausdrücklich, dass die Eigenheimrente eine wichtige Säule der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge bleiben soll. Weiterhin betonen die Bausparkassen die Vorteile der der selbstgenutzten Immobilie. Nicht nur seien die Wohnkosten im Alter deutlich niedriger, sondern im Schnitt auch das Vermögen im Vergleich zu Mietern höher. Denn der Erwerb von Wohneigentum forciere das Sparen und gewährleiste so den Vermögensaufbau, bei gleichzeitig guter Rendite.

Quellen: Pressemitteilung Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband & Verband der Privaten Bausparkassen e. V vom 05.12.2025; Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ Bearbeitungsstand 01.12.2025



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