Die Eckpunkte für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) stehen nun endlich fest; nach der Novelle wird das Gesetz Gebäudemodernisierungsgesetz heißen. Ein wichtiger Punkt ist die Abschaffung der sogenannten 65 %-Regel. Diese hatte vorgesehen, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt neu eingebaute Heizungen 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Jetzt soll es auch weiterhin möglich sein, neue Öl- und Gasheizungen einzubauen. Dem Klimaschutz soll durch die Beimengung eines verbindlichen Bioanteils zu den Brennstoffen genüge getan werden.
Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online warnt vor langfristigen Kostenrisiken für Verbraucher, die jetzt weiter auf fossile Energieträger setzen. Die laufenden Kosten solcher Heizungssystem könnten durch CO2-Preise und die geplante Beimengung des Bioanteils deutlich steigen.
Quelle: bundeswirtschaftsministerium.de; Gebäudeenergiegesetz; co2online.de


