Neue Gesetze: Seit dem 01. Oktober gilt die 2022 Prüfpflicht von Gas-Heizungsanlagen

Ab dem 1. Oktober haben Eigentümer laut der neuen Energiesparverordnung die Verpflichtung, einen Heizungs-Check durchzuführen.

 

Ab dem 1. Oktober haben Eigentümer laut der neuen Energiesparverordnung die Verpflichtung, einen Heizungs-Check durchzuführen. Das Wirtschaftsministerium dazu:  "Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen. Sinnvoll ist die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine, wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung".

Wichtig, neben dem Check ist man auch verpflichtet, Optimierungen ausführen zu lassen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Gasheizungen effizienter arbeiten. Die Heizungs-Checks sollen von Fachpersonal ausgeführt werden, etwa Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater.

Der Verordnung zufolge sind die Maßnahmen bis spätestens 15. September 2024 durchzuführen.

 

Aktiv werden müssen die Eigentümer der Gasheizung.

Die Kosten für einen einfachen Check ohne zusätzliche Maßnahmen kostet ca. 100 bis 150 Euro. Zusätzliche Kosten fallen dann für die Optimierungen an, etwa Dämmung von Leitungsrohren oder der hydraulische Abgleich.

Geregelt wird das in der neuen seit dem 01. Oktober geltenden EnSimiMaV, die tatsächlich den langen Namen Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung trägt.

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Neue Gesetze: Seit dem 01. Oktober gilt die 2022 Prüfpflicht von Gas-Heizungsanlagen

Ab dem 1. Oktober haben Eigentümer laut der neuen Energiesparverordnung die Verpflichtung, einen Heizungs-Check durchzuführen.

 

Ab dem 1. Oktober haben Eigentümer laut der neuen Energiesparverordnung die Verpflichtung, einen Heizungs-Check durchzuführen. Das Wirtschaftsministerium dazu:  "Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen müssen in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen. Sinnvoll ist die Kopplung der Prüfung an ohnehin stattfindende Termine, wie etwa Kehr- und Überprüfungstätigkeiten oder eine reguläre Heizungswartung".

Wichtig, neben dem Check ist man auch verpflichtet, Optimierungen ausführen zu lassen. Damit soll erreicht werden, dass mehr Gasheizungen effizienter arbeiten. Die Heizungs-Checks sollen von Fachpersonal ausgeführt werden, etwa Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater.

Der Verordnung zufolge sind die Maßnahmen bis spätestens 15. September 2024 durchzuführen.

 

Aktiv werden müssen die Eigentümer der Gasheizung.

Die Kosten für einen einfachen Check ohne zusätzliche Maßnahmen kostet ca. 100 bis 150 Euro. Zusätzliche Kosten fallen dann für die Optimierungen an, etwa Dämmung von Leitungsrohren oder der hydraulische Abgleich.

Geregelt wird das in der neuen seit dem 01. Oktober geltenden EnSimiMaV, die tatsächlich den langen Namen Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung trägt.



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