Neue E-Auto-Förderung des Bundes

Für Neuwägen der Klasse M1 mit Elektroantrieb, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, gibt es seit Mitte Mai eine finanzielle Förderung vom Bundesumweltministerium.

Für Neuwägen der Klasse M1 mit Elektroantrieb, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, gibt es seit Mitte Mai eine finanzielle Förderung vom Bundesumweltministerium. Das Fahrzeug muss anschließend für mindestens 36 Monate auf den Halter zugelassen sein. Neben reinen Batteriefahrzeugen werden auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellen und, wenn diese bestimmte Anforderungen erfüllen, auch Plug-In-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender gefördert. Der Erwerb muss dafür über Kauf oder Leasing stattfinden.

Die Förderung beantragen können nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Weiterhin muss das Neufahrzeug, das gefördert werden soll auf die Person zugelassen worden sein, die auch den Antrag stellt und das zu versteuernde Haushaltseinkommen pro Jahr darf für kinderlose Haushalte maximal 80.000 Euro betragen. Die Einkommensobergrenze verschiebt sich pro kindergeldberechtigtem Kind, das im selben Haushalt lebt und bei der Erstzulassung des Fahrzeugs noch keine 18 Jahre alt war, um 5.000 Euro nach oben, jedoch maximal auf 90.000 Euro.

Die konkrete Förderhöhe hängt vom Fahrzeugtyp, dem Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren ab. Maximal sind 6.000 Euro Förderung möglich. Weitere Informationen zu den genauen Konditionen und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Quellen: bafa.de; foerderzentrale.gov.de;

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Neue E-Auto-Förderung des Bundes

Für Neuwägen der Klasse M1 mit Elektroantrieb, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, gibt es seit Mitte Mai eine finanzielle Förderung vom Bundesumweltministerium.

Für Neuwägen der Klasse M1 mit Elektroantrieb, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden, gibt es seit Mitte Mai eine finanzielle Förderung vom Bundesumweltministerium. Das Fahrzeug muss anschließend für mindestens 36 Monate auf den Halter zugelassen sein. Neben reinen Batteriefahrzeugen werden auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellen und, wenn diese bestimmte Anforderungen erfüllen, auch Plug-In-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender gefördert. Der Erwerb muss dafür über Kauf oder Leasing stattfinden.

Die Förderung beantragen können nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Weiterhin muss das Neufahrzeug, das gefördert werden soll auf die Person zugelassen worden sein, die auch den Antrag stellt und das zu versteuernde Haushaltseinkommen pro Jahr darf für kinderlose Haushalte maximal 80.000 Euro betragen. Die Einkommensobergrenze verschiebt sich pro kindergeldberechtigtem Kind, das im selben Haushalt lebt und bei der Erstzulassung des Fahrzeugs noch keine 18 Jahre alt war, um 5.000 Euro nach oben, jedoch maximal auf 90.000 Euro.

Die konkrete Förderhöhe hängt vom Fahrzeugtyp, dem Haushaltsjahreseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren ab. Maximal sind 6.000 Euro Förderung möglich. Weitere Informationen zu den genauen Konditionen und der Antragstellung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Quellen: bafa.de; foerderzentrale.gov.de;



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