Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat einen Entwurf für eine Novelle des Baugesetzbuchs, der Baunutzungsverordnung und des Raumordnungsgesetzes vorgestellt. Zu den zentralen Neuerungen gehört, dass Kommunen in angespannten Märkten den Wohnungsbau zukünftig als „überragendes öffentliches Interesse“ einstufen können. Weiterhin sollen die Vorkaufsreche von Kommunen gestärkt werden, insbesondere zum Schutz vor Schrottimmobilien, Ausverkauf oder Luxussanierung.
Verfahren sollen durch einfachere Umweltprüfungen beschleunigt werden, zum Beispiel dadurch, dass naturschutzrechtliche Gutachten zukünftig eine Bestandskraft von fünf Jahren haben sollen. Weiterhin sollen Planungsverfahren nach dem BauGB zukünftig ausschließlich digital erfolgen und bundeseinheitliche Fristen – beispielsweise für Behördenstellungnahmen – sollen den Planungsprozess absehbarer gestalten.
Außerdem sollen auch die multifunktionale Nutzung, serielles und modulares Bauen, sowie Klimaresilienz durch natürliche Schutzflächen gestärkt werden. Schließlich sieht der Entwurf auch Begünstigungen für Feuerwehr und Rettungsdienste vor, um eine optimale Standortwahl zu ermöglichen.
Der Gesetzesentwurf befindet sich jetzt in der Länder- und Verbändeanhörung. Anschließend soll er ins Bundeskabinett eingebracht werden.
Quellen: PM Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 02.04.2026


