Die LBS und der Verband der privaten Bausparkassen loben in einer gemeinsamen Pressemitteilung die Stärkung der Eigenheimrente in der kürzlich vom Bundestag verabschiedeten Altersvorsorgereform.
So ist geplant, dass die vereinfachte Zulagenförderung ab Beginn 2027 auch für die Eigenheimrente gilt. Auch können Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende jetzt Förderungen auf die Spar- und Tilgungsbeiträge erhalten.
Einzahlungen in die Eigenheimrente bis 1.800 Euro werden zukünftig anteilig bezuschusst. Die Ersten 360 Euro zu 50 Prozent (also maximal 180 Euro) und jeder weite Euro bis zur Obergrenze mit 25 Prozent. Also kann insgesamt ein jährlicher Zuschuss von 540 Euro erhalten werden. Zusätzlich soll es eine Förderung auf maximal 300 Euro im Jahr in Höhe von einem Euro pro Kind geben.
Weiterhin sollen in Zukunft die Sonderausgabenabzüge steigen. Die Besteuerung, die dann nachgelagert im Ruhestand erfolgen muss, soll außerdem zukünftig innerhalb von fünf Jahren erledigt werden.
Quelle: PM Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen und Verband der Privaten Bausparkassen e.V. vom 27.03.2026


