Ab dem 6. Juni 2025 muss die technische Umstellung der Stromversorgung bei einem Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Kündigungsfrist erfolgen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie den Anbieter innerhalb eines Tages wechseln können, denn die Kündigungsfrist von i. d. R. einem Monat müssen Sie weiterhin einhalten.
Mit der Neuerung fällt allerdings auch die Möglichkeit zum Rückwirkenden Anbieterwechsel binnen sechs Wochen nach dem Einzug weg. Zukünftig kann der Anbieterwechsel nur noch zu einem in der Zukunft liegenden Termin erfolgen. Dafür müssen Sie Ihrem Stromanbieter den Zählerstand am Tag des Einzugs mitteilen. Weiterhin benötigt der Anbieter ihre Marktlokationsidenfikationsnummer (MaLo-ID). Da der Versorger bei Abschluss eines neuen Vertrags mit der MaLo-ID, die Sie auf Ihrer Stromabrechnung finden, ihren alten Vertrag kündigen kann, sollten Sie mit dieser vertraulich umgehen, um Betrugsfälle zu vermeiden.
Quellen: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.