Nach langerjähriger Beratung von Politikern, Ministerien und der Wohnungswirtschaft hat der Bundestag am 09. März 2017 das neue Bauvertragsrecht verabschiedet.
Hier die wichtigsten Änderungen für den Bauherrn in Kürze:
- Die Verpflichtung zu einer genaueren Baubeschreibung
- eine verbindliche Festlegung der Bauzeit
- die verpflichtenden Übergabe von Bauunterlagen
- Erleichterungen beim Widerrufsrecht
- Begrenzungen bei den Abschlagszahlungen auf 90% während der Fertigstellungsphase.
- Einführung eines Anordnungsrechtes, d.h. der Bauunternehmer muss gewünschte nachträgliche Änderungen durchführen, sofern sie noch zumutbar sind.
- Mängelbeseitigungshaftung des Lieferanten bei Lieferung von schadhaften Materialien. Regressansprüche des Bauunternehmers gegen seinen Lieferanten sind zukünftig möglich.
Die Regelungen des sogenannten Verbraucherbauvertrags sollen dem privaten Bauherrn künftig mehr Sicherheit bringen.