§ 246e BauGB – Kabinett zündet Bau-Turbo

Das Bundekabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der als Wohnungsbauturbo bezeichnet wird.

Das Bundekabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der als Wohnungsbauturbo bezeichnet wird. Die Änderung sieht vor, dass Kommunen nach eigenem Ermessen zukünftig in einigen Punkten vom Bauplanungsrecht abweichen dürfen. Insbesondere auf die Erstellung von Bebauungsplänen, die aufwendig ist und Bauvorhaben erheblich verzögern kann, soll künftig verzichtet werden dürfen. Ziel ist es künftig schneller mehr Wohnraum schaffen zu können. Nicht nur durch Neubau, sondern auch durch Erweiterung, Aufstockung und Umwidmung. Mieterinnen und Mieter sollen von der Gesetzesänderung auch profitieren. Regelungen, die sich gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt richten, sollen verlängert werden.

Trotz der schnelleren Verfahren sollen aber auch Belange des Umweltschutzes und nachbarschaftliche Interessen nicht vernachlässigt werden. Im nächsten Schritt wird der Gesetzesentwurf aus dem Kabinett nun Bundestag und Bundesrat vorgelegt werden, die diesen beschließen müssen.

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§ 246e BauGB – Kabinett zündet Bau-Turbo

Das Bundekabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der als Wohnungsbauturbo bezeichnet wird.

Das Bundekabinett hat einen Gesetzesentwurf beschlossen, der als Wohnungsbauturbo bezeichnet wird. Die Änderung sieht vor, dass Kommunen nach eigenem Ermessen zukünftig in einigen Punkten vom Bauplanungsrecht abweichen dürfen. Insbesondere auf die Erstellung von Bebauungsplänen, die aufwendig ist und Bauvorhaben erheblich verzögern kann, soll künftig verzichtet werden dürfen. Ziel ist es künftig schneller mehr Wohnraum schaffen zu können. Nicht nur durch Neubau, sondern auch durch Erweiterung, Aufstockung und Umwidmung. Mieterinnen und Mieter sollen von der Gesetzesänderung auch profitieren. Regelungen, die sich gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt richten, sollen verlängert werden.

Trotz der schnelleren Verfahren sollen aber auch Belange des Umweltschutzes und nachbarschaftliche Interessen nicht vernachlässigt werden. Im nächsten Schritt wird der Gesetzesentwurf aus dem Kabinett nun Bundestag und Bundesrat vorgelegt werden, die diesen beschließen müssen.



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