Härtefallhilfe für Heizöl, Flüssiggas und Holz

Bald geht’s los. Bereits Mitte Dezember 2022 wurde im Bundestag beschlossen, dass Härtefallhilfen für Energieträger, die nicht leitungsgebunden sind, an private Haushalten vergeben werden sollen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat sich am 29. März 2023 dazu entschieden, Härtefallhilfen in maximaler Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro zuzulassen, wovon ungefähr (maximal) 379 Millionen Euro auf NRW fallen werden. Ab Mitte Mai 2023 wird eine Antragsstellung anhand eines Online-Portals möglich sein. Dabei wird der Antragsstellende die eigene Identität mittels der bund.ID oder einer ELSTER-ID verifizieren müssen.

 

Erstattungsfähig sind dabei Kosten für Brennstoffe wie Heizöl, Holzpellets, Kohle, Koks, und Scheitholz, unter anderen. Die Berechnung der Härtefallhilfen hängt von einem sogenannten „Referenzpreis“ ab. Dieser Referenzpreis bemisst sich nach dem durchschnittlichen Wert des jeweiligen Brennstoffs im Vorjahr. Da der Beschluss im Dezember 2022 erging, ist 2021 das maßgebliche Jahr für die Ermittlung des Referenzpreises.  Der Verbraucher soll das Doppelte dieses Referenzpreises sowie bloß 20 % der über das Doppelte hinausgehenden Mehrkosten tragen. Die restlichen 80 % dieser Mehrkosten bekommt der Verbraucher zurückerstattet.

 

Die Referenzpreise sind jetzt festgelegt worden (alle Preise inkl. MwSt.):

 

Heizöl: 71 Cent pro Liter

Flüssiggas: 57 Cent pro Liter

Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm

Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm

Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter

Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm

 

Z. B.: Im Jahr 2021 betrug der durchschnittliche Wert von Heizöl 0,71 € pro Liter (Referenzpreis), also hat der Verbraucher zunächst das Doppelte – also 1,42 € pro Liter – im Jahr 2022 zu tragen.

Betrugen im Jahr 2022 die Kosten für Heizöl 2,52 € pro Liter, so liegen auch zusätzliche 1,10 € Mehrkosten über 1,42 € (also über das Doppelte des Referenzpreises) vor. In diesem Fall sind 20 % dieser zusätzlichen 1,10 € Mehrkosten vom Verbraucher zu tragen, die restlichen 80 % trägt der Bund.

20 % von 1,10 € sind 0,22 € pro Liter.

Der Verbraucher hat sodann 1,42 € (Doppelte vom Referenzpreis) plus 20 % der zusätzlichen Mehrkosten (über das Doppelte vom Referenzpreis) in Höhe von 0,22 € zu tragen. Insgesamt trägt der Verbraucher dann Kosten in Höhe von 1,64 € (denn 1,42 € plus 0,22 € ergeben 1,64 €) pro Liter Heizöl. Die restlichen 0,88 € (aus den 2,52 €) pro Liter Heizöl im Jahr 2022 bekommt der Verbraucher zurückerstattet.

 

Härtefallhilfen kommen nur für Kosten zwischen 100 € und 2.000 € in Betracht, und decken ausschließlich Kosten, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 getätigt worden sind. Wer Empfänger von staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt (z. B. von Bürgergeld) ist, ist nicht antragsberechtigt.

Der Beschluss umfasst neben den Härtefallhilfen unter anderem auch Regelungen zu einer Preisbremse von leitungsgebundenen Energieträgern. Er kann auf der Webseite des Bundesgesetzblattes hier eingesehen werden.

 

Hier finden Sie ein Merkblatt zu den Härtefallhilfen.

 

(Bildnachweis: maho / AdobeStock)

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