Erweiterter Kündigungsschutz für Mieter in Corona-Zeiten: Der IFE e. V. fordert Solidarität, auch für private Kleinvermieter

Seit dem 01. April bis voraussichtlich 30. Juni 2020 gelten die von der Bundesregierung beschlossenen Änderungen im Mietrecht.

Demnach kann einem Mieter im genannten Zeitraum nicht gekündigt werden, wenn Mietzahlungen (einschl. Nebenkosten) aufgrund finanzieller Engpässe, bedingt durch die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Virus Pandemie, ausgesetzt werden. Die Neuregelung greift für private sowie gewerbliche Mieter bzw. Pächter. Der Mieter steht in der Pflicht, Rücksprache mit dem Vermieter zu halten und seine Zahlungsunfähigkeit glaubhaft zu machen, z. B. durch entsprechende Dokumente wie Einkommensnachweise. 

Gemäß dem Motto: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ befreit dieser temporäre, erweiterte Kündigungsschutz den Mieter jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht; die ausgebliebenen Mietzahlungen gelten als gestundet und müssen bis spätestens 30. Juni 2022 an den Vermieter zurückgezahlt werden. Dem Vermieter steht es frei, diese mit Verzugszinsen in Höhe von bis zu 5% zu belasten.

Als einen „Akt gebotener Solidarität“ um „aus der Corona-Krise keine ´Krise der Wohnungslosigkeit` zu machen“ verteidigt die Bundesregierung ihr Gesetz, nachdem kritische Stimmen laut wurden, beispielsweise durch den Gesamtverband der Deutschen Wohnungswirtschaft und dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. : Das Mietenmoratorium sei zu einseitig gedacht und treibe insbesondere private Kleinvermieter in die Insolvenz.  

Unsere Position als IFE e. V.

Auch wir als IFE Interessenverband Familie und Eigentum e. V. schließen uns dieser Kritik an und möchten uns an dieser Stelle deshalb noch einmal deutlich positionieren: So ungemein wichtig der Mieterschutz insbesondere in einer solch krisenbehafteten Zeit auch ist, darf „die Rettung der Mieter nicht auf Kosten der Kleinvermieter gehen,“ so Andreas Hesener, Geschäftsführer des IFE e. V. 

Private Kleinvermieter verwalten einen Großteil der Immobilien in Deutschland

Rund zwei Drittel aller Mietwohnungen hierzulande werden nach Angaben des Immobilien-Verbundes Haus und Grund von privaten Kleinvermietern gestellt, das sind etwa 3,9 Millionen Menschen. Darunter fallen fast 40% Rentnerhaushalte, die auf die monatlichen Miteinnahmen dringend angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. 12% der Kleinvermieter sind u. a. Freischaffende und Gastronomen – jene Menschen, die durch die Auswirkungen der Corona-Krise mitunter am stärksten betroffen sind, da sie ihre Erwerbsgrundlage vollständig verloren haben. Demnach benötigen gerade sie die Einnahmen aus ihren Mietobjekten mehr denn je, auch weil damit zum Teil noch Kredite abbezahlt werden müssen.

Eine weitere Lücke des Gesetzes zeigt sich in seinem Missbrauch:
So haben erfolgreiche Unternehmen wie z. B. H&M und Deichmann angekündigt, ihre Mietzahlungen für die Zeit der Ladenschließungen einzustellen - und damit noch Profit in Zeiten der Not zu generieren. Der Sporthersteller Adidas hat seine Ankündigung ebenfalls von dem Gesetz Gebrauch machen zu wollen bereits zurückgezogen, nachdem scharfe Kritik aus Gesellschaft und Politik laut- und damit der Druck und die Sorge vor einem großen Imageschaden zu groß wurden. 

Ein Zeichen der Solidarität für Mieter und Vermieter:
„Sicher-Wohnen Fond“


Um Mieter sowie Vermieter gleichermaßen vor dem finanziellen Absturz zu bewahren, fordern wir vom IFE e.V. gemeinsam mit dem KSD Katholischen Siedlungsdienst e. V., als Dachverband des IFE e. V., und dem Gesamtverband der Deutschen Wohnungswirtschaft einen „Sicher-Wohnen Fond“. Dadurch sollen Zahlungsschwierigkeiten sowohl auf Seiten der Mieter, als auch Vermieter aufgefangen werden. 

Staatliche Hilfen

Ebenfalls müssen staatliche Hilfen wie z. B. das Wohngeld schneller bereitgestellt und ggf. erhöht werden, insbesondere für die von Kurzarbeit betroffenen Menschen oder solche, die aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten gelangt sind. 
Auch sprechen wir uns dafür aus, dass solche Transferleistungen direkt an den Vermieter ausgezahlt werden sollten. 
Ein entsprechendes Forderungspapier, das auch vom Deutschen Mieterbund mitgetragen wird, wurde den Bundesministerien bereits vorgelegt. Eine Antwort darauf ist noch ausstehend. 

Wir hoffen auf schnelle Nachbesserungen des Gesetzes und damit auf eine politische Antwort der Solidarität – für Mieter und Vermieter gleichermaßen.

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