Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung – Auswirkungen für Eigentümer und Mieter

Dass es auf unserer Erde immer wärmer wird, ist wissenschaftlich unbestritten. Auch hierzulande sind die Auswirkungen des Klimawandels mittlerweile deutlich zu spüren. So gilt das Jahr 2019 als das heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnung im Jahr 1881. Die Mitteltemperatur lag letztes Jahr bei 10,3 Grad Celsius und damit mehr als zwei Grad Celsius über dem Mittel von 8,2 Grad Celsius.

Im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens 2015 haben sich 195 Länder, darunter auch Deutschland, dazu verpflichtet, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. Damit sollen die großen Gefahren, die mit dem Klimawandel für die gesamte Menschheit und alle auf diesem Planeten lebenden Wesen einhergehen, so gering wie möglich gehalten werden. Für sich allein genommen hat Deutschland diese Zielsetzung im Jahr 2019 bereits verfehlt.

Deutschland größter CO2-Emittent in Europa

Auch wenn Deutschland einen Rückgang des CO2-Ausstoßes von rund fünf Prozent im Jahr 2018 verzeichnen konnte (im Vergleich zum Vorjahr), so sind wir im europäischen Vergleich der mit Abstand größte Emittent von Treibhausgasen: Für das Fallbeispiel, dass 100 Tonnen CO2 100% entsprechen, tragen wir hierzulande mit 22,5 Tonnen CO2 zu mehr als einem Fünftel der europäischen CO2-Emissionen bei. Zum Vergleich: Frankreich emittierte 2018 im Schnitt rund zehn Tonnen CO2.

Das Klimaschutzprogramm 2030: Gebäudesektor

Mit rund 120 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr ist der Gebäudesektor für 14% des gesamten CO2-Ausstoßes in Deutschland verantwortlich. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, das am 15. November 2019 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, sollen die Treibhausgasemissionen in diesem Sektor innerhalb der nächsten elf Jahre um 40%, und damit auf 72 Mio. Tonnen CO2 gesenkt werden. Bis 2050 soll der Gebäudebestand klimaneutral sein.

Laut einer jüngsten Studie der Techem Energy Services GmbH tragen private Haushalte mit 25% zum Endenergieverbrauch in Deutschland bei, wovon 85% auf die Beheizung von Wohngebäuden und die Erzeugung von Warmwasser entfallen. Ein wichtiger Schritt hin zu einem klimafreundlichen Bausektor ist es demnach, bei dem Verbraucher anzusetzen.

Energetische Gebäudesanierung

Seit dem 01. Januar 2020 erhalten Eigentümer, befristet für einen Zeitraum von zehn Jahren, eine steuerliche Förderung in Höhe von 20% für die energetische Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Der Höchstbetrag je Objekt liegt jedoch bei 40.000 Euro.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen, wie 

  • die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • die Erneuerung der Fenster oder Außentüren
  • die Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage
  • die Erneuerung und die Optimierung einer Heizungsanlage und
  • der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

Auch die Kosten für einen Energieberater lassen sich als Aufwendungen steuerlich absetzen.

Austauschprämie für alte Ölheizung

Entscheidet sich ein Eigentümer dafür, seine alte Ölheizung durch eine neue, effizientere und klimafreundlichere Anlage auszutauschen, so erhält er eine Austauschprämie, mit der bis zu 45% der Investitionskosten gefördert werden können.
Ab 2026 ist der Einbau von Ölheizungen in Deutschland verboten.

Verbesserung der Förderkonditionen

Darüber hinaus profitieren Eigentümer seit Beginn dieses Jahres von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). So kann beispielsweise zwischen Förderkrediten und direkten Zuschüssen für Einzelmaßnahmen, oder Gesamtmodernisierungen ausgewählt werden.
Weitere Informationen zu den geänderten Förderungsbedingungen der KfW erhalten Sie unter

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/?kfwnl=Bauen_Wohnen_Energie_sparen.08-01-2020.604794

„CO2-Steuer“

Ab dem Jahr 2021 werden fossile Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel mit einer sogenannten „CO2-Steuer“ belegt. Pro Tonne CO2, die der jeweilige Brennstoff beim Verbrauch verursacht, muss ein Unternehmen zunächst einen Festpreis von 25,00 Euro bezahlen. Bis 2025 wird die Steuer auf 55,00 Euro/Tonne angehoben und ab 2026 kann diese bei maximal 65 Euro/Tonne liegen.

Da die meisten Unternehmen die Kosten auf die Verbraucher umlegen werden, müssen Eigentümer und Mieter mit höheren Heizkosten rechnen. Die Belastungen bewegen sich jedoch in einem überschaubaren Rahmen, wie das nachfolgende Beispiel zeigt:

Rechenbeispiel:
Mehrkosten durch CO2-Steuer für ein Einfamilienhaus mit vier Personen

Wohnfläche: 160 m2
Verbrauch (Gas): 23.000 Kilowattstunden
CO2-Verbrauch: ca. 5 Tonnen

Mehrkosten
ab 2021: 125,00 Euro
ab 2026: 275,00 - 325,00 Euro

Insbesondere Geringverdiener, Familien und Rentner sollen jedoch durch das Mehr an Belastungen an anderer Stelle entlastet werden. So wurden beispielsweise die Pendlerpausche und das Wohngeld angehoben. Auch sollen durch die EEG-Umlage die Stromkosten dauerhaft gesenkt werden.

Insgesamt kommt eine effiziente Energieversorgung jedoch nicht nur dem Klima zugute. Vor allem der eigene Geldbeutel wird auf lange Sicht entlastet, so ein weiteres Ergebnis der Techem-Studie. Damit gehen Klimaschutz und bezahlbare Nebenkosten Hand in Hand.

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