Haben Sie schon gewusst? Die Fördermöglichkeiten der NRW Bank

Die NRW Bank ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf und Münster. Alleiniger Träger der Bank ist das Land und es ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts.

Die Bank hat den staatlichen Auftrag, das Land und seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft durchzuführen und zu verwalten. Hierbei orientiert sie sich am Prinzip der Nachhaltigkeit.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, nutzt sie das gesamte Spektrum von kreditwirtschaftlichen Förderprodukten, z. B. Förderkredite oder strukturierte Finanzierungen.

Als Privatperson gibt es speziell geförderte Darlehn für Neubau & Erwerb Wohneigentum. Gefördert werden können Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 60.000 € oder Mehrpersonenhaushalte (Ehe-/Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 75.000 €.

Für jedes im Haushalt lebende Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der NRW.BANK das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erhöht sich das maximal jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen um 15.000 €.

Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden

  • Bau von selbst genutztem Wohneigentum
  • Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum

Die Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren haben keinen Höchstbetrag, werden zu 100% ausgezahlt und zeichnen sich durch einen festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit aus. Nach Ablauf des ersten tilgungsfreien Jahres wird der Kredit in gleichen monatlichen Raten (Annuitäten) zurückgezahlt.

Es gibt ein paar Voraussetzungen die beachtet werden müssen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können:

  • Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Das Darlehen ist vor Vorhabens Beginn bei der Hausbank zu beantragen.
  • Förderfähig sind Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
  • Neben der mit dem Förderdarlehen finanzierten Wohneinheit darf sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung bei der NRW.BANK maximal eine weitere Wohneinheit im Eigentum der Antragsteller/innen befinden. 

Alle wichtigen Facts finden Sie auch auf Youtube, in einem „kurz erklärt“ Video der NRW Bank: https://www.youtube.com/watch?v=59pvpcshp5c

Die Tagesaktuellen Zinssätze und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NRW Bank: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKWohneigentum/15937/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true

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